Digitaler Nachlass: Was Angehörige brauchen und wie du vorsorgst

Das Wichtigste in Kürze

Zum digitalen Nachlass gehören E-Mail-Konten, Onlinebanking, Cloud-Speicher, Social-Media-Profile, Abos und Kryptowährungen. Erben treten laut BGH-Urteil von 2018 in diese Verträge ein, scheitern in der Praxis aber daran, dass niemand weiß, welche Konten überhaupt existieren.

Der digitale Nachlass ist der Bereich, der in klassischen Vorsorgeunterlagen fast immer fehlt und Angehörigen die meiste Arbeit macht. Nicht weil er kompliziert wäre, sondern weil niemand weiß, wo überall etwas läuft.

Was alles dazugehört

  • Kommunikation: E-Mail-Konten, Messenger. Das E-Mail-Postfach ist der wichtigste Zugang überhaupt, weil sich über die Passwort-zurücksetzen-Funktion fast alles andere erreichen lässt.
  • Geld: Onlinebanking, Depots, Bezahldienste, Kryptowährungen und Wallets.
  • Verträge und Abos: Streaming, Software, Mobilfunk, Fitness, Zeitungen. Alles, was monatlich abgebucht wird.
  • Daten: Cloud-Speicher, Fotoarchive, Backups.
  • Öffentliches: Social-Media-Profile, Domains, Webseiten, Shops.
  • Kundenkonten: Händler, Lieferdienste, Reiseportale. Selten wertvoll, aber oft mit hinterlegter Zahlungsmethode.

Die Rechtslage in kurz

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass wie anderes Vermögen auf die Erben übergeht. Damals ging es um den Zugang zu einem Facebook-Konto, den die Eltern einer verstorbenen Tochter einklagten. Erben treten also grundsätzlich in bestehende Verträge ein und haben Anspruch auf die Inhalte.

Das löst das praktische Problem aber nicht. Ein Anspruch nützt wenig, wenn niemand weiß, dass ein Konto existiert. Genau deshalb ist eine Liste wichtiger als jede juristische Regelung.

Vorsorge in einer Stunde

  1. Kontoauszüge der letzten drei Monate durchgehen. Jede wiederkehrende Abbuchung ist ein Abo, das jemand kennen muss. Das ist der schnellste Weg zu einer vollständigen Liste.
  2. Passwortmanager einrichten oder den vorhandenen aufräumen. Ein Zugang statt vierzig.
  3. Hauptpasswort hinterlegen im Notfallordner oder verschlüsselt bei genau einer Vertrauensperson.
  4. Nachlasskontakt setzen, wo es ihn gibt. Apple, Google und Meta bieten die Benennung einer Person an, die im Todesfall Zugang erhält.
  5. Wünsche notieren: Welche Profile sollen gelöscht, welche in einen Gedenkzustand versetzt werden?

Der häufigste Fehler

Eine Passwortliste anlegen und sie dann nie aktualisieren. Eine drei Jahre alte Liste ist für Angehörige fast so unbrauchbar wie gar keine, weil sie nicht wissen, welche Einträge noch stimmen. Besser: ein Passwortmanager, der sich von selbst aktuell hält, und im Notfallordner nur der eine Zugang dorthin.

Wie sich das in die übrigen Unterlagen einfügt, steht in der Anleitung zum Notfallordner.

Häufige Fragen

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Alles, was online auf dich läuft: E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Social-Media-Profile, Onlinebanking und Depots, Streaming- und Software-Abos, Domains und Webseiten, Bezahldienste, Kundenkonten bei Händlern sowie Kryptowährungen und digitale Wallets.

Erben meine Angehörigen meine Online-Konten?

Grundsätzlich ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass digitale Inhalte wie andere Vermögenswerte auf die Erben übergehen; damals ging es um ein Facebook-Konto. In der Praxis scheitert es trotzdem oft daran, dass niemand weiß, welche Konten überhaupt existieren.

Soll ich meine Passwörter aufschreiben?

Eine Liste im Klartext neben dem Rechner ist keine gute Idee. Bewährt hat sich ein Passwortmanager, dessen Hauptpasswort im Notfallordner hinterlegt ist, oder eine verschlüsselte Datei mit einem Zugang bei genau einer Vertrauensperson. Entscheidend ist nicht die Methode, sondern dass im Ernstfall genau ein Weg funktioniert.

Was passiert mit Konten, um die sich niemand kümmert?

Sie laufen weiter. Abos werden weiter abgebucht, Profile bleiben online, Verträge verlängern sich automatisch. Bei manchen Anbietern lassen sich Konten nach längerer Inaktivität löschen, das ist aber weder verlässlich noch schnell.